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Der beste Zeitpunkt, um einen Baum zu pflanzen, war vor 20 Jahren. Der zweitbeste ist jetzt.


Chinesisches Sprichwort

Ablauf und Kostenübernahme

Bitte wenden Sie sich unter kontakt@psychotherapiekarlsruhe.com an mich, wenn Sie weitere Fragen haben. 

  

  • Eine Einzelsitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Im Rahmen der Verhaltenstherapie finden die Sitzungen anfangs meist mindestens ein Mal wöchentlich statt. 


  • Bei PatientInnen mit einer psychischen Erkrankung findet in den ersten fünf Sitzungen schwerpunktmäßig ein erstes Kennenlernen, Klärung des Anliegens, der Symptomatik, die Diagnosestellung und erste therapeutische Interventionen statt. Anschließend beginnt die Therapiephase, deren Dauer je nach Schwere und bewilligter Stundenzahl zwischen 24 und 60 Stunden variieren kann.
     
  • Bei Coaching oder Beratung  hängt die Anzahl an Gesprächsterminen von Ihrem Anliegen ab und davon, welche Art der Unterstützung Sie sich wünschen. Hierüber sprechen wir  gerne in unserem ersten Gespräch. 


  • Private Krankenkassen und Beihilfen übernehmen in der Regel die Kosten für Psychotherapie. Bitte erkundigen  Sie sich vor Beginn der Therapie nach den individuellen Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags.  Möchten Sie eine Psychotherapie außerhalb der vertraglichen Regelung der Krankenversicherung durchführen, stehe ich Ihnen als SelbstzahlerIn auch zur Verfügung. 


  • Die Coaching- und Beratungskosten  sind keine Leistungen der Krankenkassen und somit eine SelbstzahlerIn-Leistung. 


  • Mein Honorar richtet sich nach der  Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen. Für SelbstzahlerInnen liegen die Kosten für eine 50-minütige Sitzung derzeit zwischen 139,90€ und 152€ je nach Schwierigkeitsgrad des Krankheitsbildes und Umstände bei der Ausführung. Dies wird ausführlich im Erstgespräch besprochen. 


  • Auch gesetzlich Versicherte können als SelbstzahlerInnen in meiner Privatpraxis behandelt/beraten werden. Für Sie übernimmt die gesetzliche Krankenkasse jedoch die Kosten nicht. Eine Abrechnung im sog. Kostenerstattungsverfahren (SGB V § 13 Abs. 2) biete ich in meiner Praxis nicht an. 


  • persönlich in meiner Praxis in Karlsruhe Innenstadt West
  • online als Videotermin


Eine psychotherapeutische Praxis wird als Bestellpraxis betrieben, d. h. jeder PatientIn-Kontakt findet auf der Grundlage einer vorangehenden Terminvereinbarung statt. Die vereinbarten Sitzungstermine sind zuverlässig und fest für Sie als PatientIn/KlientIn reserviert.  

Ohne eine rechtzeitige Absage Ihrerseits (mind. drei Werktage) kann ein für Sie bereitgestellter Termin in der Regel nicht anderweitig vergeben werden. Eine Abrechnung mit der Krankenkasse ist dann nicht möglich.  Daher wird meinerseits ein sog. „Bereitstellungshonorar“ für den für Sie bereitgestellten, aber nicht wahrgenommenen Termin erhoben, unabhängig vom Grund der Absage. Entsprechend Ihren finanziellen Möglichkeiten kann der im gegebenen Fall erhobene Betrag angepasst werden. 


Sollten Sie  sich in einer akuten psychischen Notlage befinden, wenden Sie sich bitte  an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt, Ihre Psychiaterin oder Ihren Psychiater, beziehungsweise den ärztlichen  Bereitschaftsdienst. Außerhalb der Sprechzeiten können Sie folgende  Notdienste erreichen:


  • Bei Lebensgefahr rufen Sie den Rettungsdienst 112 und in Gefahrensituationen die Polizei 110 
  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117
  •  Für die Stadt Karlsruhe: Städtisches Klinikum Karlsruhe, Psychiatrische Institutsambulanz PIA, Kaiserallee 10, 76133 Karlsruhe, 0721/9743770
  • Für den nördlichen Landkreis: Zentrum für Psychische Gesundheit Bruchsal, Psychiatrische Fachambulanz, Heidelberger Straße 19, 76646 Bruchsal, 07251/50590
  • Telefonseelsorge: 0800-1110111; 0800-1110222


Falls die Wartezeit unzumutbar ist, wäre es wichtig, zu überprüfen, ob eine teilstationäre oder stationäre Behandlung erforderlich ist. Die Aufnahmezeiten in die Kliniken sind in der Regel deutlich kürzer in Vergleich zur ambulanten Behandlung. Gern können wir im Rahmen eines Erstgespräch die Notwendigkeit einer (teil-)stationären Behandlung überprüfen. Des Weiteren können im Rahmen eines Erstgesprächs eine diagnostische Einschätzung und Behandlungsempfehlungen erfolgen sowie Stabilisierungstechniken erarbeitet werden. Zum Beispiel könnten weitere Anlaufstellen wie psychotherapeutische Beratungsstelle des Studierendenwerkes https://www.sw-ka.de/de/beratung/psychologisch/ oder die Beratungsstelle für Ehe- Familien und Lebensfragen https://www.eheberatung-karlsruhe.de/unser-angebot/einzelberatung/einzelberatung/einzelberatung zur Überbrückung der Wartezeit erwogen werden (nur bei ausreichender Stabilität). 


Eine Vorstellung bei einer Psychiaterin/einem Psychiater kann manchmal eine sinnvolle Ergänzung sein, um eine medikamentöse Mitbehandlung zu erwägen. 


Bei akuten, insbesondere bei suizidalen Krisen finden Sie hier professionelle Unterstützung:

· Für die Stadt Karlsruhe: Städtisches Klinikum Karlsruhe, Psychiatrische Institutsambulanz PIA, 24-Stunden-Notfalldienst  Kaiserallee 10, 76133 Karlsruhe, 0721/9743770 24 Stunden Notdienst

· Für den nördlichen Landkreis: Zentrum für Psychische Gesundheit Bruchsal, Psychiatrische Fachambulanz, 24-Stunden-Notfalldienst Heidelberger Straße 19, 76646 Bruchsal, 07251/50590 

· Zentrum für Psychiatrie Calw - Klinikum Nordschwarzwald 24-Stunden-Notfalldienst Im Lützenhardter Hof 75365 Calw-Hirsau 07051 5860


Als Hilfe zur Selbsthilfe können digitale Angebote in Betracht gezogen werden, wie z.B. https://www.telefonseelsorge.de/krisenkompass/ oder weitere digitale Anwendungen https://diga.bfarm.de/de . Gern unterstütze ich Sie bei der Auswahl. 


Ich empfehle einen Eintrag auf die Warteliste bei möglichst vielen PsychotherapeutInnen, damit Sie baldmöglichst einen Behandlungsplatz bekommen: sowohl bei KollegInnen in Privatpraxen https://www.lpk-bw.de/psychotherapeutensuche als auch bei kassenärztlich niedergelassenen KollegInnen https://www.arztsuche-bw.de/index.php?suchen=1&sorting=name&direction=ASC&arztgruppe=psychotherapeut&id_fachgruppe=481&nachname=&plz=&ort=&landkreis=Karlsruhe+-+Stadt. Manchmal sind bei kassenärztlich niedergelassenen KollegInnen die Behandlungsplätze für eine akute Behandlung vorgesehen, auch für privat Versicherte (12 Therapiestunden), welche Sie bei der Kontaktaufnahme direkt anfragen könnten. Leider ist dies bei meiner Praxis nicht der Fall, so dass die Verkürzung der Wartezeit leider nicht möglich ist. 



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